Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der:

Elysian Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt)
– nachfolgend „Elysian“ genannt –
und ihrer Marke: Optifloor

1. Geltungsbereich und Anbieter

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, Lieferungen und Angebote, die durch die Elysian Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) – nachfolgend „Elysian“ genannt – erbracht werden. Elysian handelt ausschließlich im Namen und auf Rechnung dieser. Im weiteren Verlauf dieser AGB umfasst der Begriff „Elysian“ daher sowohl die Unternehmensgesellschaft selbst als auch alle unter ihrer Marke „Optifloor“ angebotenen Leistungen.

Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit in einzelnen Bestimmungen keine abweichenden Regelungen getroffen werden.

Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Elysian ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Individuelle Vereinbarungen zwischen Elysian und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.

Die AGB werden Bestandteil des Vertrages, wenn der Auftraggeber bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde, die Möglichkeit hatte, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und ihrer Geltung zustimmt. Die gesetzlichen Anforderungen an die Einbeziehung von AGB bleiben unberührt.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform erfolgende Auftragsbestätigung, durch Annahme eines Angebots oder durch Beginn der tatsächlichen Ausführung der vereinbarten Leistungen zustande.

Maßgeblich für den Umfang der geschuldeten Leistungen ist der jeweilige Auftrag, das Angebot einschließlich seiner Leistungsbeschreibung sowie ausdrücklich vereinbarte Nachträge.

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Bestätigung durch Elysian. Gesetzliche Regelungen über formlose Vereinbarungen und nachträgliche Leistungsänderungen bleiben unberührt.

Abbildungen, Muster, Prospekte, Farbtafeln und Produktdarstellungen können geringfügige Abweichungen vom tatsächlich gelieferten Material aufweisen, soweit dies produktions- oder materialbedingt ist.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. Auftrag vereinbarten Preise.

Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, können bei Vertragsabschluss Anzahlungen oder bei fortschreitender Leistungserbringung Abschlagszahlungen vereinbart werden.

Die Höhe und Fälligkeit von Anzahlungen und Abschlagszahlungen richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung und den gesetzlichen Bestimmungen.

Elysian behält sich ausdrücklich vor, mit der Ausführung der Arbeiten erst nach vollständigem Eingang einer vereinbarten Anzahlung bzw. Abschlagszahlung zu beginnen.

Dies gilt insbesondere für die Bestellung von speziell für den Auftrag bestimmten Materialien.

Elysian ist berechtigt, die weitere Ausführung der Arbeiten zurückzustellen, wenn eine fällige Zahlung trotz angemessener Fristsetzung nicht eingegangen ist, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Der Restbetrag ist, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, nach Fertigstellung und Abnahme der Leistung sowie Zugang einer prüffähigen Schlussrechnung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Elysian ist insbesondere berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie erforderliche und gesetzlich zulässige Kosten der Rechtsverfolgung und Mahnung zu verlangen.

Gegenüber Verbrauchern bleiben gesetzliche Vorschriften über Anzahlungen, Abschlagszahlungen und bestehende Widerrufsrechte unberührt.

4. Liefer-, Ausführungs- und Fertigstellungstermine

Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart oder von Elysian ausdrücklich in Textform zugesichert wurden.

Vereinbarte Termine setzen voraus, dass der Auftraggeber sämtliche erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig erbracht hat und die erforderlichen bauseitigen Voraussetzungen gegeben sind.

Verzögerungen aufgrund von Umständen, die Elysian nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, außergewöhnlicher Ereignisse, Lieferengpässen, Materialmangel, Verzögerungen durch Lieferanten, Personalausfall, Krankheit, Streik, behördlichen Maßnahmen oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern die Ausführungsfrist angemessen.

Dies gilt auch für Verzögerungen, die durch andere Gewerke oder unvorhersehbare bauliche Umstände verursacht werden.

5. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Elysian Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich und bei der jeweiligen Leistung sinnvoll ist.

Der Auftraggeber darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren bis zur vollständigen Bezahlung nicht ohne Zustimmung von Elysian veräußern oder anderweitig über sie verfügen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Rechte von Elysian.

6. Leistungsumfang und Zusatzleistungen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Auftrag.

Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, gelten als zusätzliche Leistungen.

Dies gilt insbesondere für nachträglich gewünschte Änderungen, Zusatzarbeiten und Arbeiten, die aufgrund erst während der Ausführung erkennbarer Umstände erforderlich werden.

Zusätzliche Leistungen werden nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber nach den vereinbarten Preisen, hilfsweise nach dem üblichen bzw. angemessenen Preis, abgerechnet.

Dies gilt insbesondere bei:

  • zusätzlichen Schleifarbeiten,

  • zusätzlichen Fräsarbeiten,

  • zusätzlichen Spachtel- oder Ausgleichsarbeiten,

  • Entfernung zusätzlicher Altbeläge,

  • Entfernung zusätzlicher Klebstoff- oder Spachtelschichten,

  • Reparatur beschädigter Untergründe,

  • zusätzlicher Grundierung,

  • zusätzlichen Abdichtungsmaßnahmen,

  • erhöhtem Aufwand aufgrund mehrerer vorhandener Bodenbelagsschichten,

  • zusätzlichen Demontage- oder Montagearbeiten,

  • zusätzlichen Schutz- und Abdeckarbeiten,

  • zusätzlichen Reinigungsarbeiten,

  • Änderungen der Materialauswahl,

  • zusätzlichen Anfahrten,

  • Wartezeiten und Unterbrechungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat.

Werden zusätzliche Arbeiten erforderlich, weil der vorgefundene Untergrund oder die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten erheblich von den bei Angebotserstellung erkennbaren Verhältnissen abweichen, ist Elysian berechtigt, die Ausführung bis zur Klärung der weiteren Vorgehensweise zu unterbrechen.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat sämtliche für die Ausführung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Freiräumen der zu bearbeitenden Flächen von Möbeln und sonstigen Gegenständen,

  • Bereitstellung ausreichender Arbeits- und Lagerflächen,

  • Bereitstellung von Strom und Wasser, soweit erforderlich,

  • Gewährleistung ausreichender Baufreiheit,

  • Gewährleistung eines freien Zugangs zu den Arbeitsbereichen,

  • rechtzeitige Fertigstellung anderer Gewerke,

  • Information über bekannte Schäden, Leitungen, Installationen und sonstige Besonderheiten,

  • Bereitstellung notwendiger Schlüssel und Zugangsmöglichkeiten.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Elysian über ihm bekannte Mängel oder Besonderheiten des Untergrundes und der baulichen Situation vor Beginn der Arbeiten zu informieren.

Werden diese Mitwirkungspflichten nicht erfüllt und entstehen dadurch Wartezeiten, Unterbrechungen, zusätzliche Anfahrten oder sonstiger Mehraufwand, können die hierdurch tatsächlich entstehenden Mehrkosten berechnet werden, soweit der Auftraggeber die Umstände zu vertreten hat.

8. Bauseitige Voraussetzungen

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die für die vereinbarten Arbeiten erforderlichen bauseitigen Voraussetzungen vorliegen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • ein für die vorgesehene Verlegung geeigneter Untergrund,

  • ausreichende Trockenheit des Untergrundes,

  • ausreichende Raumtemperatur,

  • geeignete klimatische Bedingungen,

  • ausreichende Beleuchtung für die fachgerechte Ausführung,

  • Abschluss notwendiger Vorarbeiten anderer Gewerke.

Andere Gewerke, deren Arbeiten Einfluss auf die Bodenverlegung haben können, müssen vor Beginn unserer Arbeiten abgeschlossen sein, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Fehlen erforderliche bauseitige Voraussetzungen, ist Elysian berechtigt, die Arbeiten bis zur Herstellung geeigneter Bedingungen zurückzustellen.

Hierdurch entstehende Verzögerungen und zusätzliche Aufwendungen können dem Auftraggeber berechnet werden, soweit dieser die fehlenden Voraussetzungen zu vertreten hat.

9. Untergrund und Untergrundvorbereitung

Die fachgerechte Verlegung eines Bodenbelags setzt einen geeigneten Untergrund voraus.

Die erforderliche Untergrundvorbereitung richtet sich nach dem jeweiligen Bodenbelag, dem vorhandenen Untergrund, den technischen Anforderungen des Herstellers und den vereinbarten Leistungen.

Die Untergrundspachtelung dient grundsätzlich der Herstellung einer für die vorgesehene Bodenbelagsverlegung geeigneten und verlegegerechten Oberfläche.

Sie stellt nicht automatisch die Herstellung eines vollständig ebenen Untergrundes nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3 dar, sofern dies nicht ausdrücklich als gesonderte Leistung vereinbart wurde.

Trotz fachgerechter Untergrundvorbereitung können geringfügige Unebenheiten oder optische Unregelmäßigkeiten in gespachtelten Flächen insbesondere bei Streiflicht, Gegenlicht oder ungünstigen Lichtverhältnissen sichtbar werden.

Dies stellt keinen Mangel dar, sofern die einschlägigen technischen Toleranzen eingehalten werden.

10. Unvorhersehbare Untergrundverhältnisse

Bei Beginn oder während der Ausführung können Untergrundverhältnisse festgestellt werden, die vor Beginn der Arbeiten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erkennbar waren.

Hierzu zählen insbesondere:

  • nicht erkennbare Schäden,

  • Hohllagen,

  • Risse,

  • nicht tragfähige Bereiche,

  • lose Spachtelmassen,

  • nicht ausreichend haftende Altbeläge,

  • mehrere vorhandene Belagsschichten,

  • unbekannte Klebstoffschichten,

  • ungeeignete Altuntergründe,

  • unerwartete Feuchtigkeitsbelastungen,

  • sonstige bauliche Besonderheiten.

In diesen Fällen ist Elysian berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen und den Auftraggeber über die erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen zu informieren.

Zusätzliche Arbeiten werden nach Maßgabe des § 6 dieser AGB vergütet.

11. Restfeuchte und Feuchtigkeit

Vor der Verlegung von Bodenbelägen muss der Untergrund die für den jeweiligen Bodenbelag erforderliche Beschaffenheit aufweisen.

Soweit eine Feuchtigkeitsprüfung Bestandteil des Auftrags ist, wird diese nach einem für den jeweiligen Untergrund und Bodenbelag geeigneten Prüfverfahren durchgeführt.

Werden erhöhte Restfeuchte, Durchfeuchtung, aufsteigende Feuchtigkeit oder sonstige Feuchtigkeitsprobleme festgestellt, ist Elysian berechtigt, die Verlegung bis zur Herstellung geeigneter Bedingungen zurückzustellen.

Für Schäden, Ablösungen, Verformungen, Fugenbildungen oder sonstige Beeinträchtigungen, die auf eine nicht von Elysian zu vertretende Feuchtigkeitsbelastung zurückzuführen sind, haftet Elysian nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Eine Verlegung trotz festgestellter ungeeigneter Feuchtigkeitswerte erfolgt nur, soweit dies technisch und rechtlich zulässig ist und eine entsprechende ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

12. Bedenkenhinweise

Elysian wird den Auftraggeber im Rahmen der fachlichen Möglichkeiten auf erkennbare Umstände hinweisen, die aus fachlicher Sicht Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung begründen können.

Hierzu können insbesondere ungeeignete Untergründe, erhöhte Feuchtigkeit, ungeeignete klimatische Bedingungen, ungeeignete Materialien oder sonstige erkennbare Risiken gehören.

Besteht trotz eines entsprechenden Hinweises des Auftraggebers der Wunsch, eine bestimmte Ausführung vorzunehmen, wird die weitere Vorgehensweise – soweit erforderlich – gesondert dokumentiert.

Gesetzliche Pflichten von Elysian bleiben unberührt.

13. Schwimmende Verlegung

Bei schwimmend verlegten Bodenbelägen können Bewegungen des Untergrundes und Unebenheiten zu erhöhten mechanischen Belastungen führen.

Dies kann insbesondere zu:

  • erhöhter Fugenbildung,

  • Bewegungen des Bodenbelags,

  • Geräuschentwicklung,

  • erhöhtem Verschleiß,

  • Beschädigungen an Verbindungssystemen,

  • einer verkürzten Lebensdauer

führen.

Elysian weist den Auftraggeber ausdrücklich auf diese möglichen Risiken hin.

Eine schwimmende Verlegung erfolgt entsprechend der vereinbarten Ausführungsart bzw. auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers.

Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt. Für Schäden, die nachweislich ausschließlich auf vom Auftraggeber gewünschte, technisch zulässige Ausführungsarten oder nicht von Elysian zu vertretende Untergrundbewegungen zurückzuführen sind, haftet Elysian nicht.

14. Materialeigenschaften und materialtypische Erscheinungen

Bei Designböden handelt es sich um thermoplastische Materialien. Diese können einem materialtypischen Quell- und Schwundverhalten unterliegen.

Geringfügige materialbedingte Maßänderungen und daraus resultierende Erscheinungen, insbesondere geringfügige Fugenbildung, stellen nicht automatisch einen Mangel dar, sofern sie innerhalb der einschlägigen technischen und materialtypischen Toleranzen liegen.

Bei Parkett handelt es sich um ein Naturprodukt. Holz unterliegt natürlichen Schwankungen hinsichtlich Farbe, Struktur, Maserung und Maßhaltigkeit.

Aufgrund seiner hygroskopischen Eigenschaften nimmt Holz Feuchtigkeit auf und gibt Feuchtigkeit ab. Es kann sich dadurch ausdehnen, zusammenziehen oder geringfügige Fugen bilden.

Entsprechende materialtypische Erscheinungen stellen grundsätzlich keinen Mangel dar, sofern sie sich innerhalb der üblichen technischen und materialbedingten Toleranzen bewegen.

Auch bei anderen Natur- oder elastischen Bodenbelägen können produktions-, material- und chargenbedingte Unterschiede auftreten.

15. Vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien

Für vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien oder Bodenbeläge übernimmt Elysian keine Gewährleistung hinsichtlich:

  • Materialqualität,

  • Eignung für den vorgesehenen Einsatzzweck,

  • Maßhaltigkeit,

  • Verarbeitbarkeit,

  • Lagerung,

  • Alter,

  • Herstellungsfehlern,

  • Produktionsfehlern,

  • Farb- oder Chargenabweichungen.

Die Verantwortung von Elysian beschränkt sich in diesen Fällen grundsätzlich auf die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Verlegeleistung.

Elysian ist berechtigt, vom Auftraggeber bereitgestelltes Material zurückzuweisen, wenn dieses offensichtlich ungeeignet, beschädigt, mangelhaft oder nicht fachgerecht verarbeitbar ist.

Entstehen aufgrund ungeeigneten oder mangelhaften Materials zusätzliche Aufwendungen, werden diese nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. nach gesonderter Vereinbarung abgerechnet.

16. Materialauswahl, Chargen und Nachbestellungen

Bei Bodenbelägen können innerhalb unterschiedlicher Produktionschargen geringfügige Unterschiede hinsichtlich Farbe, Struktur, Glanz, Oberfläche oder Maßhaltigkeit auftreten.

Bei Nachbestellungen kann daher nicht in jedem Fall eine vollständige Übereinstimmung mit bereits verlegtem Material garantiert werden.

Materialbedingte Unterschiede innerhalb der üblichen Toleranzen stellen keinen Mangel dar.

Der Auftraggeber hat insbesondere bei späteren Nachbestellungen zu berücksichtigen, dass eine identische Produktionscharge möglicherweise nicht mehr verfügbar ist.

17. Abdeckung, Schutz und nachfolgende Gewerke

Elysian führt Schutz- und Abdeckarbeiten nur in dem Umfang aus, in dem diese ausdrücklich vereinbart oder im Angebot enthalten sind.

Nach Fertigstellung und Übergabe der Bodenflächen ist der Auftraggeber für den weiteren Schutz der Flächen verantwortlich.

Insbesondere bei nachfolgenden Arbeiten anderer Gewerke sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.

Schäden, die nach Übergabe oder Abnahme durch andere Gewerke, Möbeltransporte, Umzüge, Handwerker, sonstige Dritte oder den Auftraggeber verursacht werden, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Elysian, sofern Elysian diese Schäden nicht zu vertreten hat.

18. Reinigung und Pflege

Der Auftraggeber erhält, soweit erforderlich, Hinweise zur sachgerechten Reinigung und Pflege des verlegten Bodenbelags.

Die Verwendung ungeeigneter Reinigungs- oder Pflegemittel sowie eine nicht bestimmungsgemäße Reinigung oder Pflege kann zu Schäden am Bodenbelag führen.

Für Schäden, die aufgrund einer unsachgemäßen Reinigung, Pflege oder Nutzung nach Übergabe entstehen, haftet Elysian nicht, soweit Elysian diese nicht zu vertreten hat.

19. Abnahme

Nach Fertigstellung der vereinbarten Arbeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellte Leistung abzunehmen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Die Abnahme kann insbesondere durch ausdrückliche Erklärung, durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls oder durch ein sonstiges Verhalten erfolgen, aus dem sich die Abnahme ergibt.

Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

Der Auftraggeber hat die Leistung im Rahmen der Abnahme auf erkennbare Mängel zu überprüfen.

Verweigert der Auftraggeber die Abnahme unter Angabe von Mängeln, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Zustandsfeststellung.

Die gesetzlichen Regelungen über die Abnahme und die Abnahmefiktion, insbesondere § 640 BGB, bleiben unberührt.

Bei Verbrauchern wird auf die gesetzlichen Voraussetzungen und die erforderlichen Hinweise zur Abnahmefiktion ausdrücklich hingewiesen.

20. Mängel, Gewährleistung und Nacherfüllung

Für die Leistungen von Elysian gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel möglichst zeitnah nach Feststellung anzuzeigen.

Elysian ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu leisten.

Der Auftraggeber hat Elysian hierzu die erforderliche Gelegenheit und angemessene Zeit zur Prüfung und Nacherfüllung einzuräumen.

Elysian ist berechtigt, die Ursache eines beanstandeten Mangels zunächst zu prüfen.

Gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere auf Nacherfüllung, Selbstvornahme unter den gesetzlichen Voraussetzungen, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz, bleiben unberührt.

21. Haftung

Elysian haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Elysian nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Elysian nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.

22. Kündigung und Beendigung des Auftrags

Die Kündigung eines Werkvertrages richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass Elysian hierfür einen wichtigen Grund gesetzt hat, gelten insbesondere die gesetzlichen Regelungen über die Vergütung des Unternehmers.

Bereits bestellte oder speziell für den Auftrag beschaffte Materialien sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu vergüten, soweit eine anderweitige Verwendung oder Verwertung nicht möglich ist.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Elysian ein geringerer Schaden bzw. geringere ersparte Aufwendungen entstanden sind.

Gesetzliche Kündigungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

23. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern kann bei bestimmten Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

Dies gilt insbesondere für bestimmte außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge.

Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, beträgt die Widerrufsfrist grundsätzlich 14 Tage. Beginn, Dauer und Voraussetzungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Elysian stellt Verbrauchern, denen ein Widerrufsrecht zusteht, die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung sowie gegebenenfalls das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung.

Diese AGB ersetzen die gesetzlich erforderliche individuelle Widerrufsbelehrung nicht.

24. Beginn der Arbeiten während der Widerrufsfrist

Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass Elysian bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit der Ausführung der vereinbarten Dienstleistung beginnen soll, erfolgt dies nur unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen.

Der Verbraucher wird darüber informiert, dass er bei einem Widerruf unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen leisten kann.

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ist das entsprechende Verlangen des Verbrauchers nach Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist auf einem dauerhaften Datenträger zu dokumentieren.

Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, beginnt Elysian mit der Ausführung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.

Das gesetzliche Widerrufsrecht wird durch diese AGB weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.

25. Elektronische Widerrufsfunktion bei Online-Verträgen

Soweit Elysian Verträge über eine Online-Benutzeroberfläche als Fernabsatzverträge mit Verbrauchern abschließt und hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, werden die gesetzlich erforderlichen Möglichkeiten zur elektronischen Abgabe eines Widerrufs bereitgestellt.

Die gesetzlichen Vorschriften über die elektronische Widerrufsfunktion bleiben unberührt.

26. Datenschutz

Elysian verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Eine Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses, zur Kommunikation mit dem Auftraggeber, zur Rechnungsstellung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich, gesetzlich zulässig oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Hierzu können insbesondere Lieferanten, Subunternehmer, Steuerberater, Zahlungsdienstleister, IT-Dienstleister oder sonstige zur Vertragsdurchführung eingesetzte Dienstleister gehören.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von Elysian.

27. Aufbewahrung und Dokumentation

Elysian ist berechtigt, zur Dokumentation des Auftrags Zustandsbilder, Messwerte, Aufmaßdaten, Abnahmeprotokolle und sonstige auftragsbezogene Unterlagen zu erstellen und aufzubewahren, soweit dies zur Durchführung, Dokumentation oder rechtlichen Absicherung des Vertragsverhältnisses erforderlich oder gesetzlich zulässig ist.

Hierzu können insbesondere Fotos des Untergrundes, der ausgeführten Arbeiten und von festgestellten Besonderheiten gehören.

Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Personen oder eindeutig private Bereiche erkennbar sind, erfolgt nur mit entsprechender rechtlicher Grundlage bzw. erforderlicher Einwilligung.

28. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt, soweit gesetzlich zulässig.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit die Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt.

29. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Elysian.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Elysian vereinbart.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nur, soweit sie gesetzlich zulässig ist.

30. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung, soweit gesetzlich zulässig.

31. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrags richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den jeweils vereinbarten Formerfordernissen.

Stand: August 2026

Elysian Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt)
Marke: Optifloor